REGELN
Vorwort
I. Allen zur Freude – Niemandem zum Leide
Dieses Motto sollte immer bei allem karnevalistischen Tun stehen.
Nicht nur in den Nachbarstädten, auch in Kevelaer hat es in der Vergangenheit hier und da Probleme mit dem Alkoholgenuß und –konsum gegeben.
Daher richtet das Präsidium des VFR Blau-Gold Kevelaer an alle Teilnehmer des Rosenmontagzuges die eindringliche Bitte, äußerst mäßig mit dem Alkoholkonsum zu sein. Was jedoch noch viel schlimmer wäre, ist die Möglichkeit, daß Zugteilnehmer oder Zuschauer durch alkoholbeeinflusstes Fehlverhalten gefährdet werden. Das VFR-Präsidium möchte hier auf eure Mitarbeit und eigenüberwachte Kontrollen setzen, wir werden allerdings auch eigene Kontrollen durchführen und im Notfall auch extrem und übermäßig alkoholisierte Personen von der Zugteilnahme ausschließen.
II. Musik im Rosenmontagszug
Leider ist es in den letzten Jahren auch Vorgekommen, dass überlaute Musik auf vereinzelten Zugwagen abgespielt wurde. Die vom VFR engagierten Musikgruppen haben sich vereinzelt schon darüber beschwert, ihre „Live-Musik“ ist gegen diese manchmal auch „unpassende“ Musik nicht mehr zu hören. Auf der Mitgliederversammlung 2013 ist daher mehrheitlich beschlossen worden, nur noch in der Lautstärke angepaßte Karnevalsmusik auf den Wagen zuzulassen. Aus diesem Grunde werden wir im Vorfeld eine Wagenabnahme durchführen und die Anlagenlautstärke einpegeln. Wird die eingepegelte Lautstärke nicht eingehalten oder wiederholt überschritten wird als letzte Maßnahme der Ausschluß dieser Gruppe in Erwägung gezogen. Wir erhoffen uns aber mit dieser Maßnahme allen (den Zugteilnehmern wie auch den Zuschauern) gerecht zu werden.
Nehmt bitte Rücksicht aufeinander!
Regeln für alle Zugteilnehmer
Alle Regeln zum Rosenmontagszug können Sie sich hier herunterladen.
Wagenbau
Mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 Km/h muß für jedes Fahrzeug, das auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt wird, eine Betriebserlaubnis erteilt sein. Für Fahrzeuge, die auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen eingesetzt werden und mit An- oder Aufbauten versehen sind, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Für Wagen auf denen Personen befördert werden muss dem VFR ein TÜV Gutachten vorliegen.
Beim Bau der Wagen ist der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu den Freileitungen zu beachten. Die Wagenhöhe darf 4,50 m einschließlich aufstehender Personen und Aufbauten nicht übersteigen. Eine maximale Breite von 3,00 m darf nicht überschritten werden. Fahrzeuge (Zugmaschine und Anhänger) sollten eine Gesamtlänge von 18m nicht überschreiten. Sollten diese Maße nicht einzuhalten sein ist dieses mit der VFR-Zugleitung abzustimmen. Aus Sicherheitsgründen sind die Wagenräder und Wagenseiten mit Verkleidungen zu versehen, die einen maximalen Abstand von 30 cm vom Boden aufweisen. Die Fahrzeuge müssen sich in einem verkehrsmäßig sicheren und einwandfreien Zustand befinden. Auch die Zugfahrzeuge sind zu verkleiden.
Wagen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen leider von der Zugteilnahme ausgeschlossen werden.
Für jeden Wagen ist ein Verantwortlicher zu benennen.
Die Anmeldung hat bis 10 Tage vor Rosenmontag wie folgt zu erfolgen: (Mögliche Ausnahmen werden von der VFR-Zugleitung kurzfristig geprüft).
- Über das Internet: http://www.vfrblaugoldkevelaer.de/rosenmontag/
- Per E-Mail: zugleitung@vfrblaugoldkevelaer.de
- Schriftlich an folgende Adressen:
Markus Stassen, Heykampring 2, 47623 Kevelaer
H.-G. Spolders; Koxheidestr. 15a; 47623 Kevelaer
Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen und Ein- bzw. Ausstiegen im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften ausgerüstet sein.
Beim Mitführen stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1000 mm einzuhalten. Beim ausschließlichen Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern ist eine Mindesthöhe von 800 mm ausreichend.
Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein. Die Verbindungen müssen so ausgelegt sein, daß sie den üblicherweise im Betrieb auftretenden Belastungen standhalten.
Ein- und Aussteige sollten möglichst hinten bezogen auf die Fahrtrichtung angeordnet sein. Auf keinen Fall dürfen sich Ein- und Ausstiege zwischen zwei miteinander verbundenen Fahrzeugen befinden.
Beim Mitführen von Kindern auf Ladeflächen von Fahrzeugen muß mindestens eine geeignete Person als Aufsicht vorhanden sein.
Während der An- und Abfahrt zum Europaplatz ist es von der Polizei ausdrücklich untersagt worden, Personen auf den Karnevalswagen zu befördern. Dies kann eine Ordnungswidrigkeit und einer Anzeige für den Fahrer bedeuten.
Bitte haltet euch daran, da dies von der Polizei extra angesprochen worden ist.
Für jedes der eingesetzten Fahrzeuge muß eine Kraftfahrzeug-haftpflichtversicherung bestehen, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen der 2. StVR-AusnahmeVO zurückzuführen sind.
Eine Bescheinigung der Versicherung über den „Versicherungsschutz für die Teilnahme an Brauchtumsumzügen“ ist dem VFR vorzulegen.
1. Mindestalter
Das Mindestalter für die Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre.
2. Führerschein (§ 5 StVZO, § 6 FeV)
Es gelten grundsätzlich die einschlägigen Regelungen des Straßenverkehrsrechts- insbesondere die Vorschriften der StVZO und StVO sowie die ergänzenden Regelungen.
Zum Führen von Zugmaschinen bis 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und Anhängern, die auf Einsätzen im Rahmen der 2 StVR-Ausnahme-VO geführt werden, berechtigt abweichend von §6 Abs. Ifev – die Fahrerlaubnis der Klasse L (Klasse 5 gemäß StVZO in der bis 31.12.1998 geltenden Fassung).
Jeder Wagen hat einen Feuerlöscher mitzuführen.
Empfehlung der Feuerwehr:
Feuerlöscher 6kg ABC Pulverlöscher
Die Ausgabe von alkoholischen Getränken vom Wagen herab ist verboten. Wir bitten ferner darauf zu achten, daß Alkoholgenuß auf den Wagen unterbleibt und insbesondere keine Flaschen und kleine Schnapsflaschen weggeworfen werden.
Kleine Schnapsflaschen sollten, wenn möglich, aus Kunststoff bestehen, da Glasfläschchen, wenn sie unter einen Reifen geraten, zu geschossen werden können.
Auch das Werfen von anderen Gegenständen (mit Ausnahme des normalen Wurfmaterials) ist verboten. Die Fahrer der einzelnen Wagen sollen sich lediglich auf die Fahrt konzentrieren und weder Bonbons noch anderes Wurfmaterial werfen. Sie dürfen auch auf den Zugmaschinen keine weiteren Personen mitnehmen.
Für die Fahrer der Zugmaschinen besteht striktes Alkoholverbot vor und während des Umzuges.
Schäden, die durch Verstöße verursacht werden, fallen nicht unter die Haftpflichtversicherung und gehen zu Lasten des Verursachers.
Aus Sicherheitsgründen muss jede Achse des Gespanns durch zwei Aufsichtspersonen gesichert werden, d.h. diese haben darauf zu achten, daß die Zuschauer nicht zu nahe an die vorbeifahrenden Wagen kommen, besondere Aufmerksamkeit erfordert der Deichselbereich. Die Gruppen haben hier selber für zu sorgen.
Nummerierung der Wagen und Fußgruppen
Der Rosenmontagszug wird durchgehend numeriert. Ihr erhaltet die Zugaufstellung nach Eingang aller Anmeldungen.
Aufstellung des Zuges
Der Zug stellt sich auf dem Europaplatz an der Gelderner Straße auf. Wir möchten Euch bitten, spätestens 13.00 Uhr auf dem Europaplatz einzutreffen, damit sich der Zug pünktlich um 14.00 Uhr in Bewegung setzen kann.
Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre bitten wir alle Zugteilnehmer gerade am Beginn des Zugweges zügig nacheinander loszuziehen, damit bei Stassen nicht bereits größere Lücken im Zug auftreten.
Die Aufstellung des Zuges erfolgt durch einen Vertreter des Vorstandes des VFR. Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Zugweg ist wie folgt festgelegt:
Europaplatz – Gelderner Straße – Roermonder Platz– Marktstraße – Venloer Straße – Kardinal v. Galen-Straße – Egmontstraße – Lindenstraße – Friedensstraße – Basilikastraße – Marienstraße – Bahnstraße – Roermonder Platz – Gelderner Straße – Europaplatz.
Hier löst sich der Zug auf.
Für das Leergut (Verpackungsmaterial u.ä.) stehen Container auf dem Europaplatz bereit. Bitte alles Leergut komplett hier entsorgen. Sollten Verstöße hiergegen festgestellt werden, gehen die Entsorgungskosten zu Lasten des Verursachers.
Wurfmaterial
Wir bitten darauf zu achten, daß das Wurfmaterial so geworfen wird, daß Besucher des Rosenmontagszuges nicht zu Schaden kommen. Das Werfen gegen Fenster und Hauswände ist nicht erlaubt.
Papier und Konfetti als Wurfmaterial ist verboten. Die leeren Verpackungskartons dürfen keinesfalls auf die Straße geworfen werden.
Auch hier wird bei Zuwiderhandlungen der Verursacher zu den Kosten der Entsorgung herangezogen.
Für alle Zugteilnehmer ist eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden. Bei Schadensfällen Dritten gegenüber bitten wir um unverzügliche Meldung an den VFR.
Rückfragen
Für evtl. noch zu klärende Fragen stehen wir Euch zur Verfügung
Markus Stassen, Telefon: +49 172 2421856
Heinz-Gerd Spolders, Telefon: +49 162 3532077
Jürgen Gleumes, Telefon +49 172 2137512